Marken · 6 Min. Lesezeit

Produktion in Serbien: Marke schützen, bevor es der Lohnfertiger tut

Hunderte Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz lassen in Serbien fertigen: Bekleidung, Schuhe, Möbel, Kabel, Automobilteile. Der Fertigungsvertrag bekommt Aufmerksamkeit, die Marke fast nie. In Serbien gilt Ihre Unionsmarke oder DPMA-Marke nicht, und der Fertiger, der Ihr Logo auf die Etiketten druckt, kann es auf seinen Namen anmelden. So verhindern Sie das, in dieser Reihenfolge.

Autor: Srđan Bogićević, Rechtsanwalt, Gründer der Kanzlei · Rechtsstand:

Was der Lohnfertiger ohne Ihre Eintragung tun kann

Serbien ist ein First-to-file-Land: Die Marke gehört dem, der sie zuerst anmeldet, sofern nicht Bösgläubigkeit vor Gericht bewiesen wird. Ein Fertiger oder ehemaliger Händler mit Ihrem eingetragenen Zeichen kann den Zoll bitten, Ihre Lieferungen zu stoppen, einem neuen Lieferanten die Nutzung der Marke untersagen und für eine Übertragung Geld verlangen.

Der typische Fall: Die Zusammenarbeit endet, der Fertiger produziert unter Ihrer Marke für andere Kunden weiter, und Sie stellen fest, dass die serbische Marke ihm gehört. Dann bleiben der Widerspruch, nur innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung, oder die Löschungsklage wegen Bösgläubigkeit, die Jahre dauert.

Vor dem Vertrag: Anmeldung in Serbien

Die Anmeldung beim serbischen Amt für geistiges Eigentum ist schnell und günstig: 21.390 Dinar für eine Anmeldung bis zu drei Klassen, elektronisch 25 Prozent weniger, und 42.740 Dinar für die Eintragung und die ersten zehn Jahre. Wer eine Unionsmarke, eine deutsche, österreichische oder Schweizer Marke hat, kann stattdessen Serbien in einer internationalen Registrierung nach Madrid benennen.

Melden Sie die Wortmarke an und, wenn Sie ein Logo nutzen, auch das Logo. Wählen Sie die Klassen der Waren, die der Fertiger herstellt (zum Beispiel 25 für Bekleidung, 18 für Taschen, 20 für Möbel, 9 für Kabel, 7 oder 12 für Komponenten) und, wenn Sie auch in Serbien verkaufen, Klasse 35 für den Handel.

Im Fertigungsvertrag

Der Vertrag mit dem serbischen Fertiger sollte ausdrücklich festhalten, dass Marken und Designs bei Ihnen bleiben, dass der Fertiger in keinem Land identische oder ähnliche Zeichen anmelden darf, dass die Nutzung der Marke nur für Ihre Produktion erlaubt ist und mit dem Vertrag endet, und dass Etiketten, Formen und Überproduktion (Overruns) vernichtet oder zurückgegeben werden. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe und den Gerichtsstand.

Soll der Fertiger die Marke auch gegenüber Dritten nutzen, etwa für den Verkauf in Serbien, erteilen Sie eine schriftliche Lizenz und lassen sie im serbischen Register eintragen: Die Nutzung unter eingetragener Lizenz gilt als Ihre Nutzung und schützt die Marke vor der Löschung wegen Nichtbenutzung.

Nach der Eintragung: Zoll und Überwachung

Eine in Serbien eingetragene Marke wird beim serbischen Zoll hinterlegt, der verdächtige Waren an der Grenze zurückhält, auch Überproduktion, die ohne Ihre Zustimmung das Land verlässt. Wir überwachen außerdem neue Anmeldungen und legen gegen ähnliche Zeichen Widerspruch ein.

Beliefert das serbische Werk Märkte außerhalb der EU, etwa die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Türkei oder die Golfstaaten, prüfen Sie, ob die Marke auch dort eingetragen ist: Die Ware geht von Serbien aus, und die Grenzbeschlagnahme funktioniert nur dort, wo die Marke besteht.

Häufige Fragen

Der Fertiger hat unsere Marke in Serbien schon eingetragen. Was jetzt?

Ist die Veröffentlichung frisch, Widerspruch innerhalb von drei Monaten. Sonst Löschungsklage wegen Bösgläubigkeit vor Gericht, mit Nachweisen der Geschäftsbeziehung, oder eine verhandelte Übertragung. Melden Sie die Marke inzwischen in allen anderen Ländern an, in denen Sie fertigen oder verkaufen.

Reicht die Klausel im Fertigungsvertrag?

Nein. Die Klausel gibt Ihnen einen vertraglichen Anspruch gegen den Fertiger, verhindert aber keine Anmeldung und bindet keine Dritten. Nur die Eintragung in Serbien blockiert fremde Anmeldungen und Ware beim Zoll.

Wie lange dauert die Eintragung in Serbien?

In der Regel etwa ein Jahr, aber der Schutz gilt ab dem Anmeldetag und schon die Anmeldung blockiert spätere Anmeldungen. Deshalb lohnt es sich, vor Unterzeichnung des Fertigungsvertrags anzumelden.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schreiben Sie uns für eine Einschätzung Ihres Falls.

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