Ratgeber zum serbischen Recht

Klare Ratgeber für Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung, Erbschaft, Scheidung, Firmengründung und Immobilien in Serbien.

Forderungseinzug · 5 Min. LesezeitForderungseinzug in Serbien: Inkasso gegen serbische SchuldnerEin Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann eine Forderung gegen einen serbischen Kunden zunächst mit einem förmlichen Mahnschreiben geltend machen. Zahlt der Schuldner nicht, wird der Vollstreckungsantrag direkt auf eine Rechnung oder eine andere beweiskräftige Urkunde gestützt, ohne vorherige Klage. Forderungen aus Handelsverträgen über Waren und Dienstleistungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Handeln Sie deshalb früh.Erbrecht · 5 Min. LesezeitErbrecht in Serbien: eine Erbschaft aus dem Ausland abwickelnWer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt, kann ein Nachlassverfahren in Serbien ohne Reise abschließen. Dazu genügt eine Vollmacht, unterschrieben in einem serbischen Konsulat oder vor einem Notar am Wohnort, wo nötig mit Apostille. Das Verfahren wird beim Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen eröffnet, meist von einem öffentlichen Notar geführt und endet mit einem Erbbeschluss, auf dessen Grundlage die Immobilie eingetragen wird.Gerichtsverfahren · 6 Min. LesezeitAnerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in SerbienEin ausländisches Gerichtsurteil, ob Zahlungsurteil oder Scheidungsurteil, entfaltet in Serbien erst dann Rechtswirkung, wenn ein serbisches Gericht es anerkannt hat. Ausländische Schiedssprüche werden nach dem New Yorker Übereinkommen und dem serbischen Schiedsgerichtsgesetz anerkannt. Das Gericht prüft eine begrenzte Liste von Voraussetzungen und entscheidet den Fall nicht neu. Nach der Anerkennung wird die Entscheidung wie eine serbische vollstreckt.Gesellschaftsrecht · 5 Min. LesezeitFirmengründung in Serbien für ausländische InvestorenEine Privatperson oder ein Unternehmen aus dem Ausland kann 100 % einer serbischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO) halten. Das Mindeststammkapital beträgt symbolische 100 Dinar (RSD). Die Gesellschaft wird bei der Agentur für Wirtschaftsregister (APR) eingetragen, und die Eintragung ist über eine Vollmacht möglich, ohne Reise nach Serbien.Immobilien · 5 Min. LesezeitImmobilienkauf in Serbien als AusländerAusländische Privatpersonen können in Serbien in der Regel Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume kaufen, wenn Gegenseitigkeit besteht. Für landwirtschaftliche Flächen gelten eigene, strengere Regeln. Der Vertrag wird vor einem serbischen öffentlichen Notar geschlossen, das Eigentum geht mit der Eintragung im Immobilienkataster über, und die Eigentumslage sollte geprüft werden, bevor Sie eine Anzahlung leisten.Forderungseinzug · 5 Min. LesezeitZwangsvollstreckung in Serbien: Einspruch gegen den VollstreckungsbeschlussGegen einen serbischen Vollstreckungsbeschluss (rešenje o izvršenju) können Sie innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung Einspruch (prigovor) einlegen. Verstreicht die Frist ohne Einspruch, wird der Beschluss rechtskräftig, und die Zwangsvollstreckung in Serbien geht weiter.Steuerrecht · 4 Min. LesezeitErbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Serbien: wer befreit ist und wer zahltErben der ersten Erbordnung, der Ehegatte und die Eltern zahlen in Serbien weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer. Die zweite Erbordnung zahlt 1,5 %. Die dritte und alle weiteren Erbordnungen sowie Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt sind, zahlen 2,5 %.
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