Erbe oder Wohnung in Serbien, aber Ihr Leben ist in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Viele, die uns schreiben, sind in Wien, München oder Zürich aufgewachsen. Zu Hause wurde Serbisch gesprochen, Behördenbriefe liest man aber lieber auf Deutsch. Deshalb hier das Wichtigste kurz auf Deutsch. Die ausführlichen Leitfäden sind auf Serbisch verlinkt.

Srđan Bogićević, Rechtsanwalt in Belgrad · Stand: Oktober 2026

Meistens müssen Sie nicht anreisen

Fast alles lässt sich mit einer Vollmacht erledigen. Wir schicken Ihnen den Text, Sie lassen die Unterschrift beglaubigen und senden das Original per Kurier nach Belgrad.

Beglaubigen können Sie auf zwei Wegen. Beim serbischen Konsulat, dann ist die Vollmacht auf Serbisch und braucht keine Übersetzung. Oder bei einem Notar in Ihrem Land mit Apostille. Dann lassen wir die Vollmacht in Serbien von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzen, und zwar samt Apostille. Genau das wird oft vergessen, und dann bleibt die Sache liegen.

Ein beglaubigtes Original reicht in der Regel. Weitere Kopien beglaubigen wir in Belgrad, das ist deutlich günstiger als mehrere Termine beim Konsulat.

Nachlassverfahren in Serbien

Wenn ein Elternteil in Serbien Vermögen hinterlassen hat, gibt es dort ein eigenes Nachlassverfahren (ostavinski postupak). Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz, die praktische Arbeit macht meist ein öffentlicher Notar, dem das Gericht den Fall überträgt.

Der erste Schritt ist fast immer derselbe: herausfinden, ob das Verfahren schon läuft oder sogar abgeschlossen ist. Oft weiß das in der Familie niemand genau. Danach prüfen wir im Grundbuch (Kataster), was tatsächlich auf den Namen der verstorbenen Person eingetragen ist.

Ihre Erbschaftserklärung können Sie beim Konsulat abgeben oder über uns mit Vollmacht. Manche Konsulate nehmen die Erklärung erst an, wenn klar ist, was zum Nachlass gehört. Dann erledigen wir das in Serbien. Mit sechs Monaten sollten Sie rechnen, manchmal dauert es länger, etwa wenn eine versiegelte Wohnung zuerst geöffnet werden muss.

Wohnung verkaufen, während Sie im Ausland leben

Mit einer Vollmacht können wir Kaufinteressenten die Wohnung zeigen lassen, über den Preis verhandeln und den Vertrag beim Notar in Serbien unterschreiben. Bevor wir zusagen, holen wir Ihr schriftliches Einverständnis zum Preis ein, per E-Mail genügt.

Der Kaufpreis sollte direkt auf Ihr Konto gehen. Bargeld über Dritte führt später bei der Bank fast immer zu Problemen. Ob in Serbien Steuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt, hängt davon ab, wann und wie Sie die Wohnung erworben haben. Das klären wir vor dem Verkauf.

Vermieten aus der Ferne

Wer eine Wohnung in Belgrad vermietet und selbst in Deutschland lebt, sollte einen schriftlichen Vertrag haben, der beim Notar richtig abgeschlossen wird. Kommt es zum Streit, spart das unter Umständen einen jahrelangen Prozess. Auch die Steuer auf Mieteinnahmen ist in Serbien geregelt, und wer sie zahlt, hängt davon ab, ob der Mieter eine Privatperson oder eine Firma ist.

Woran es in der Praxis am häufigsten hängt

  • Die Apostille wurde nicht mitübersetzt.
  • Ihr Name hat sich durch Heirat geändert, aber die Urkunde darüber fehlt oder hat keine Apostille.
  • Niemand weiß, ob das Nachlassverfahren schon abgeschlossen ist. Wenn ja, ist ein Verzicht nicht mehr möglich, dann geht es nur noch über eine Schenkung.
  • Geschwister sind sich nicht einig. Oft ist eine Einigung schneller und günstiger als ein Prozess.

Ausführliche Leitfäden (auf Serbisch)

Kontakt

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht, gerne auch auf Deutsch. Wir antworten auf Serbisch oder Englisch. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.